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BOLL & KIRCH Filterbau GmbH Postfach 1420, 50143 Kerpen Siemensstr. 10-14, D-50170 Kerpen FON: +49 2273 562-0
FAX: +49 2273 562-223
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Boll & Kirch Filterbau GmbH
Unsere Richtlinien...
I. Arbeitsbedingungen / Personal


A) Vermeidung von Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.

B) Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten
Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den inschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Überstunden sollten nur freiwillig erbracht werden müssen, und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.

C) Freie Wahl der Beschäftigung
Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.

D) Vereinigungsfreiheit
Arbeiter müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.

E) Gesundheit und Sicherheit
Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

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  I. Arbeitsbedingungen / Personal
  II. Umweltstandards
  III. Business-Ethik
  IV. Information / Kommunikation

Nachhaltigkeit:
Nachhaltiges Handeln stützt sich auf ein Drei-Säulen-Konzept von ökonomischer,
ökologischer und sozialer Entwicklung, die miteinander in Wechselwirkung stehen.
Die Brundtland-Kommission definierte bereits 1987 nachhaltige Entwicklung als
eine Entwicklung, die „die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen befriedigt,
ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürf-
nisse zu befriedigen“. Obwohl der Bericht bereits vor 20 Jahren veröffentlicht wurde,
haben seine Themen nicht an Aktualität verloren.

Laden Sie hier die komplette Richtlinie zur Nachhaltigkeit im PDF-Format herunter:  

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